Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 12. Mai 2003
Rund
90 Minuten dauerte die öffentliche Gemeinderatssitzung am 12. Mai 2003. Eine
Zeit, die effektiv genutzt wurde, elf Tagesordnungspunkte mit teils für die
Gemeinde wichtigen Themen zu erörtern und klare Zielvorgaben zu machen. Rund
ein halbes Dutzend Zuhörer verfolgte interessiert das Ratsgeschehen.
Bebauungsplan
„Fröschau/Wörsch“, 1. Abschnitt mit veränderten Inhalten
Zum
Auftakt setzte sich der Gemeinderat mit den näheren Inhalten des
Bebauungsplanes „Fröschau/Wörsch“, 1. Abschnitt auseinander. Unter der
Leitung von Bürgermeister-Stellvertreter Richard Eichhorn (Bürgermeister
Walter Klein und sein erster Stellvertreter Bernhard Krämer waren befangen)
wurde entschieden, den Planbereich für den 1. Abschnitt nach Osten hin neu
abzugrenzen. Damit modifizierte der Rat seine frühere Entscheidung vom 17.
April 2000, wo bereits der Geltungsbereich nach Süden hin neu bestimmt worden
war.
Mittlerweile
habe sich die Ausgangssituation grundlegend verändert, machte auch Dipl.-Ing.
Wolfgang Strey als verantwortlicher Planer deutlich. Als Folge der
Grundsatzentscheidung, das Plangebiet in ein künftiges Sanierungsgebiet mit
einzubinden, hätten die städtebaulichen Ziele neu definiert werden müssen.
Hierzu sei ein Bebauungsvorschlag erarbeitet worden, der sich in zwei
Strukturbereiche, einem Misch- und Allgemeinem Wohngebiet gliedere. Auch der
geplante Bau von betreuten Seniorenwohnungen war bei der Fortschreibung zu berücksichtigen.
Zu sprechen kam Wolfgang Strey schließlich auf die Ausweisung von Ausgleichsflächen
als private Grünflächen und die als sehr gering einzustufende
Verkehrsbelastung.
Anfragen
aus dem Gemeinderat befassten sich mit dem gewünschten Ausschluss von Koniferen
im Bereich der Ausgleichsflächen, dem Bestandsschutz landwirtschaftliche
Betriebe, der Widmung der Erschließungswege auch für den landwirtschaftlichen
Verkehr, den planungsrechtlichen Festsetzungen für das Seniorenheim und der Zulässigkeit
von Pferdehaltungen.
Einstimmig
fiel schließlich die Entscheidung aus, den Bebauungsplan in fortgeschriebener
Fassung zu billigen und den überarbeiteten Entwurf zur Einsicht offen zu legen.
Privater
Schutzstreifen aufgehoben
Einig
war sich der Gemeinderat auch, einen privaten Schutzstreifen entlang des
Nachtwaidgrabens aufzuheben und die erlassene Rechtsverordnung entsprechend zu
ändern.
Auf
Vorschlag der Wasserrechtsbehörde war Mitte 2001 eine Rechtsverordnung über
die Festsetzung eines Gewässerrandstreifens entlang dem Nachwaidgraben erlassen
worden. Er besteht aus einer öffentlichen Grünfläche von 3,0 m und einem
angrenzenden privaten Schutzstreifen von 2,0 m. Dort sind nach den Vorgaben der
Rechtsverordnung seither keine baulichen und sonstigen Anlagen, somit auch keine
Einfriedigungen und Stützmauern erlaubt. Den betroffenen Grundstückseigentümern
war es daher beispielweise nicht möglich, den Böschungsbereich ihrer bis zu
1,30 m über Gelände gelegenen Grundstücke zu befestigen.
Der
Gemeinderat gab den Wünschen der Anwohner mit der Aufhebung des privaten
Schutzstreifens einstimmig statt. Davon unberührt bleibt das für diesen
Bereich im Bebauungsplan festgelegte Pflanzgebot.
Gestaltungsvorgaben
für Grundstückseinfriedigungen bestimmt
Problemlos
war auch der Ratsbeschluss, in die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
„Nachtwaid“ Regelungen zur Gestaltung der Grundstückseinfriedigungen
entlang dem Nachtwaidgraben aufzunehmen. Sie waren mit der zuvor getroffenen
Entscheidung notwendig geworden.
Der
einstimmig gebilligte Entwurf zur Änderung der Bauvorschriften liegt nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches in Kürze zur Einsicht aus.
Letzter
Bebauungsplan im Sanierungsgebiet tritt in Kraft
Der
letzte von vier Bebauungsplänen im Sanierungsgebiet „Ortskern Reilingen“
kann mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft treten. Der Gemeinderat
hat mit dem formellen Satzungsbeschluss den Weg hierzu frei gemacht. Zuvor
musste sich das Gremium mit den wenigen Stellungnahmen der beteiligten Träger
öffentlicher Belange auseinandersetzen. Die Änderungsvorschläge waren
vorwiegend redaktioneller oder informeller Art.
Behandelt
wurden auch die im Verlauf der Planoffenlage eingegangenen Anregungen. Ein
privater Einwand hat sich durch den Abschluss einer Sanierungsvereinbarung
mittlerweile erledigt. Den Bedenken der Bürgerliste wollte sich der Gemeinderat
nicht anschließen. Sie hatte die Aufnahme einer Wohneinheitenbegrenzung
gefordert. Auch Städteplaner Dipl.-Ing. Norbert Geissel betonte, dass eine
angemessene bauliche Verdichtung im Ortskern durchaus wünschenswert sei.
Energiesparleuchten
sollen die Ortsstraßen erhellen
Entsprechend
der Regelungen des abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrages wird die
Energieversorgung Baden-Württemberg im Verlauf der Jahre 2003/2004 Straßenleuchten,
die älter als 20 Jahre sind, kostenlos austauschen. Der Gemeinde wurde
angeboten, bei Übernahme der Mehrkosten technisch höherwertigere
Natriumdampflampen (so genanntes Gelblicht) zu installieren. Sie haben einen
besseren Leuchtenwirkungsgrad und eine Begrenzung der Lichtemission (halbseitige
Abschirmung). Mit ausschlaggebend für den Gemeinderat, dieses Angebot
anzunehmen, war auch ein um 50 % niedriger anzusetzender Energieaufwand.
Von
der Austauschaktion betroffen sind die Ortsbereiche westlich und östlich der
Haydnallee zwischen Haupt- und Speyerer Straße. Konkret handelt es sich um 73
Schuchleuchten, vorwiegend im Plangebiet Ortserweiterung West. Der von der
Gemeinde aufzubringende Mehrpreis liegt bei 4.526 Euro netto. An weiteren 99
Aufsatzleuchten östlich der Haydnallee werden die vorhandenen Pilzleuchten
demontiert und durch die höherwertigen Schuchleuchten ersetzt. Dies wird die
Gemeinde 25.411 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten. Die Umrüstung im Verlauf
der Oberen Hauptstraße und im vorderen Teil der Speyerer Straße wird einen
Kostenaufwand von 12.444 Euro netto erfordern.
Im
aktuellen Haushalt sind für die Austauschaktion bereits 25.000 Euro
eingestellt, weitere 24.000 Euro sollen im Folgejahr veranschlagt werden.
Zurückgestellt
wurde die Erneuerung der Straßenleuchten entlang der Haydnallee, bis ein möglicher
Straßenumbau abschließend geklärt ist. Ersatzlos entfernt werden können drei
Schuchleuchten zwischen der Einmündung Hauptstraße und Bachstraße.
„Visionen
brauchen Fahrpläne“
Den
Gedanken von Ernst Bloch „Visionen brauchen Fahrpläne“ hatte Bürgermeister
Walter Klein dem Vorwort zum Zwischenbericht der Lokalen Agenda vorangestellt,
der dem Gemeinderat präsentiert werden konnte. Er umfasst 38 Seiten und soll,
so Bürgermeister Walter Klein, Anregung für alle sein, sich an der Umsetzung
der gesteckten Ziele aktiv zu beteiligen.
Klein
dankte allen, die den Agenda-Prozess seither begleitet haben und auch künftig
mitgestalten werden. Wichtig sei, dass alle gesellschaftlichen Gruppen sich am
Ziel der Nachhaltigkeit orientieren. Verantwortung des Einzelnen sei
gleichbedeutend mit Verantwortung für die Zukunft.
Die
dem Rat vorgelegten Zwischenergebnisse der Lokalen Agenda werden auf der
Reilinger Internetseite nachzulesen sein. Auch im Amtsblatt soll eine regelmäßige
Veröffentlichung erfolgen. Die Ratsmitglieder verbinden dies mit der Hoffnung,
dass sich nicht nur viele Reilinger für die Ergebnisse, sondern auch für eine
künftige Mitarbeit interessieren.
Anregungen
und Ergänzungen aus der Bevölkerung sind ausdrücklich erwünscht.
Bürgeranfragen
Wie
immer zum Abschluss einer öffentlichen Zusammenkunft haben anwesende Bürger
wie auch Ratsmitglieder die Möglichkeit, ihre Fragen an die Verwaltung zu
richten. Eine Anwohnerin aus der Lußheimer Straße nutzte die Gelegenheit,
einen Beschwerdebrief zu diversen örtlichen Problembereichen dem Bürgermeister
persönlich zu übergeben. Mündliche Anfragen gab es zur Verkehrssituation in
der Lußheimer und Speyerer Straße, zur Sperrung der Kraichbachbrücke am
Burgweg, zur Tiefgaragenbeschilderung, Straßenmarkierungen, Häckselplatzbetrieb
und zum neuen Gemeindebrunnen.
|