Gemeinderat
Gemeinderatssitzung am 08. September 2003
Neuordnung
der Finanzen beim Eigenbetrieb Abwasser
Die
finanziell schwierige Lage des Kommunalhaushaltes zog sich wie ein roter Faden
durch die erste Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause. Gleich zum
Sitzungsbeginn teilte Bürgermeister Walter Klein dem Ratsgremium und den
interessierten Besuchern mit, dass beim Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2002 ein
Finanzierungsfehlbetrag von 616.378 Euro bestehe. Dieser Fehlbetrag sei aber
unabhängig vom Jahresgewinn 2002 zu sehen. Er sei entstanden, weil über Jahre
hinweg Investitionen im Vermögensplan des Eigenbetriebes ohne entsprechende
Finanzierungsmittel durchgeführt wurden. Im Rahmen der Einheitskasse mit der
Gemeinde seien zur Finanzierung der Investitionen Mittel der Gemeindekasse
verwendet worden.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt habe bei ihrer zurückliegenden Prüfung zum 31.12.2002
einen Kassenvorgriff des Eigenbetriebes in Höhe von 272.306 Euro beanstandet.
„Die bisherige Praxis hat dazu geführt, dass der Eigenbetrieb die jährlich
veranschlagten Kreditaufnahmen trotz reger Investitionstätigkeiten nicht benötigte
und die Gemeindekasse zeitgleich für den Kassenvorgriff Zinseinnahmen erzielen
konnte“, machte Bürgermeister Klein den positiven Aspekt dieser somit für
alle Beteiligten sinnvollen Vorgehensweise deutlich. Um aber der Forderung der
Gemeindeprüfungsanstalt zu entsprechen, beschloss der Gemeinderat bei zwei
Enthaltungen, ein Fremddarlehen in Höhe von 600.000 Euro in Form eines
Kommunaldarlehens zur Reduzierung des Finanzierungsfehlbetrags aufzunehmen. Der
verbleibende Restbetrag von rund 16.400 Euro wird in die Vermögensplanung 2004
eingestellt.
Die
Zustimmung des Gemeinderates (eine Gegenstimme) fand auch der
Verwaltungsvorschlag, die allgemeine Rücklage des Eigenbetriebes
Abwasserbeseitigung in Höhe von 159.011 Euro (der Betrag wurde dem Eigenbetrieb
bei dessen Gründung aus dem Gemeindehaushalt zur Verfügung gestellt), wie
bereits beim Stammkapital 1999 geschehen, zum 01.10.2003 in ein verzinsliches,
aber tilgungsfreies Inneres Darlehen umzuwandeln.
Keine
Konzessionsabgabe von der Wasserversorgung
Eine
überzeugend klare Mehrheit (eine einzige Gegenstimme) im Gemeinderat war gegen
die Einführung einer so genannten Konzessionsabgabe beim Eigenbetrieb
Wasserversorgung.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt hatte im Rahmen der letzten allgemeinen Finanzprüfung
angeregt, dieses Thema zu überdenken und als Möglichkeit zur Verbesserung der
Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt in Betracht zu ziehen.
Ein
eigens erstelltes Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine
Konzessionsabgabe (sie hätte der Gemeindekasse jährlich rund 40.800 Euro
eingebracht) nur Sinn mache, wenn zugleich die Wassergebühr ab 01.01.2004 um
26,43 Prozent auf dann 1,10 Euro/cbm angehoben würde.
Die
Sprecher aller Fraktionen legten Wert darauf, dass die Wasserversorgung als
Pflichtaufgabe der Gemeinde weiterhin nicht auf Gewinnerzielungsabsicht
ausgerichtet ist und zur Haushaltskonsolidierung verstärkt nach Einsparungsmöglichkeiten
gesucht wird. Peter Schell (FDP) sprach sich dagegen dafür aus, die
Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben und den Wasserpreis auf einen
„letztendlich realistischen Wert“ anzuheben.
Der
Schlussbemerkung von Bürgermeister Walter Klein war zu entnehmen, dass der
gemeindliche Haushalt die Einnahmen in Höhe der Konzessionsabgabe dringend benötigen
würde. „Spätestens die Haushaltsplanberatungen für 2004 und die darüber
hinaus, werden dies klar aufzeigen“.
Haushalts-,
Kassen- und Rechnungsführung geprüft
Ohne
weitere Aussprache nahm der Gemeinderat das Ergebnis der allgemeinen Finanzprüfung
für die Jahre 1998 bis 2001 durch die Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis.
Im
Prüfungszeitraum waren die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der
Gemeinde zufriedenstellend. Der Verwaltung wird im Prüfungsbericht attestiert,
dass sie einen guten Gesamteindruck hinterlassen hat und die Aufgaben insgesamt
ordnungsgemäß und sachegerecht erledigt worden sind.
Grundschulgebäude
bald bezugsfertig
Die
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Grundschulgebäudes der
Schiller-Schule kann bald abgeschlossen werden. Die Grundschüler sollen das Gebäude
schon im Anschluss an die Herbstferien beziehen können. Voraussichtlich am
21.11.2003 wird das Gebäude offiziell eingeweiht.
Vom
Gemeinderat noch in Auftrag zu geben waren die Gewerke Nr. 15 bis 17 und die
Schulmöblierung. Um die Maler- und Lackierungsarbeiten bewarben sich sechs
Malerbetriebe. Berücksichtigt wurde ein Unternehmen aus Mannheim. Das
Auftragsvolumen liegt bei rund 25.000 Euro.
An
den Bodenbelagsarbeiten waren zehn Firmen interessiert. Das wirtschaftlichste
Angebot gab eine Firma aus Hanhofen ab. Der Kostenaufwand liegt hier bei rund
23.000 Euro.
Die
Fluchttreppenanlage wird eine Mannheimer Firma als wirtschaftlichster Bieter für
einen Betrag von rund 25.000 Euro errichten. Der Auftrag für die Herstellung
der Treppen und Podestgeländer geht an ein Ludwigshafener Unternehmen für
16.000 Euro. Wirtschaftlichster Bieter bei den Brandschutzelementen war eine
Firma aus Appenweiher, die den Zuschlag für 18.500 Euro erhielt. Der
Lieferauftrag für die Schulmöbel ging an ein Unternehmen aus Öhringen. Der
Auftrag hat ein Volumen von 45.000 Euro. Die Pylonentafeln für die
Klassenzimmer kommen aus Berlin. Es entstehen Kosten von rund 5.000 Euro.
Positiv
aufgenommen wurde der von der Verwaltung gegebene Hinweis, dass alle Kostenansätze
eingehalten wurden und sich der bisherige Gesamtkostenaufwand für das
Grundschulgebäude innerhalb der Anschlagssummen bewegt.
Erste
Vorplanungen für einen Geh- und Radweg entlang der L 556
Auf
die letztjährige gemeinsame Initiative der Stadt Waghäusel und der Gemeinde
Reilingen hat das Straßenbauamt jetzt die planerischen Voruntersuchungen für
einen Geh- und Radweg entlang der Landesstraße 556 zwischen Kirrlach und
Reilingen durchführen lassen. Es waren drei Varianten untersucht worden, die
sich in der Länge und den Baukosten erheblich voneinander unterscheiden. Im
Vorfeld eines noch zu beantragenden Scopingtermins, bei dem der
Untersuchungsrahmen für eine notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung
festzulegen sein wird, war von der Gemeinde eine Stellungnahme erwartet worden.
Für
den Gemeinderat war die Argumentation zu Gunsten der auch vom Straßenbauamt
favorisierten Planvariante 1 überzeugend. Angedacht ist, den Geh- und Radweg
auf der Südostseite der L 556 mit einer Breite von 2,50 Meter anzulegen. Zur
Minimierung der Kosten und des Waldeingriffs wurde vom Gemeinderat
vorgeschlagen, die Breite auf das gesetzliche Mindestmaß von 2,25 Meter zurückzunehmen.
Sollte
das Projekt tatsächlich Planungsreife erlangen und realisiert werden können, müsste
das Land Baden-Württemberg dafür rund 555.000 Euro aufbringen.
Örtliche
Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Nachtwaid“ geändert
Einstimmig
wurden die geänderten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan
„Nachtwaid“ vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und können demnächst
in Rechtskraft treten. Vorausgegangen war eine Bewertung der wenigen Anregungen
beteiligter Träger öffentlicher Belange.
Ausgelöst
worden war die Änderung durch den Beschluss des Gemeinderates, die
Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Gewässerrandstreifens zu
modifizieren und auf die Festsetzung eines privaten Schutzstreifens zu
verzichten. Damit war es den betroffenen Grundstückseigentümern möglich, Ihr
höhergelegenes Gelände durch eine Stützmauer abzusichern und eine Grundstückseinfriedigung
zu errichten. Mit den jetzt geänderten örtlichen Bauvorschriften soll hierauf
mit gestalterischen Vorgaben eingewirkt werden.
Bebauungsplanverfahren
der Stadt Hockenheim
Lediglich
zur Kenntnis zu nehmen waren die Inhalte eines dritten Änderungsverfahrens für
den Bebauungsplan 2. und 3. Gewann Biblis der Stadt Hockenheim. Planerische
Belange der Gemeinde Reilingen waren hierdurch nicht berührt.
Weiterhin
zwei verkaufsoffene Sonntage in Reilingen
An
das Mitte des Jahres geänderte Ladenschlussgesetz anzupassen waren zwei
Rechtsverordnungen der Gemeinde über verkaufsoffene Sonntage. Sie wurden jetzt
zu einer Verordnung zusammengefasst. Es bleibt bei jährlich zwei
verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass des Frühlingsfestes bzw. Kirchweihfestes.
Die neugefasste Rechtsverordnung ist in der heutigen Amtsblattausgabe im
Wortlaut veröffentlicht.
An
die Verwaltung gerichtete Anfragen
Anfragen
aus dem Besucherkreis und dem Gemeinderat befassten sich mit den Themen
Lernmittelfreiheit für Reilinger Schüler in Hockenheimer Schulen, einem noch
einzurichtenden behindertengerechten Zugang der Schiller-Schule und der Behebung von Schäden am Straßenbelag des Sandweges.
Zum
Sitzungsende dankte der Bürgermeister allen Aktiven vor, auf und hinter der Bühne
beim RNF-Gemeindewettbewerb. Dank einer vorbildlichen Gemeinschaftsleitung sei
es gelungen, den vielen Menschen im Rhein-Neckar-Raum die Spargelgemeine so
positiv darzustellen, dass Reilingen schließlich mit weitem Vorsprung zur
Siegergemeinde erklärt werden konnte.
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