Gemeinderat

Gemeinderatssitzung am 08. September 2003

Neuordnung der Finanzen beim Eigenbetrieb Abwasser

 

Die finanziell schwierige Lage des Kommunalhaushaltes zog sich wie ein roter Faden durch die erste Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause. Gleich zum Sitzungsbeginn teilte Bürgermeister Walter Klein dem Ratsgremium und den interessierten Besuchern mit, dass beim Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2002 ein Finanzierungsfehlbetrag von 616.378 Euro bestehe. Dieser Fehlbetrag sei aber unabhängig vom Jahresgewinn 2002 zu sehen. Er sei entstanden, weil über Jahre hinweg Investitionen im Vermögensplan des Eigenbetriebes ohne entsprechende Finanzierungsmittel durchgeführt wurden. Im Rahmen der Einheitskasse mit der Gemeinde seien zur Finanzierung der Investitionen Mittel der Gemeindekasse verwendet worden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt habe bei ihrer zurückliegenden Prüfung zum 31.12.2002 einen Kassenvorgriff des Eigenbetriebes in Höhe von 272.306 Euro beanstandet. „Die bisherige Praxis hat dazu geführt, dass der Eigenbetrieb die jährlich veranschlagten Kreditaufnahmen trotz reger Investitionstätigkeiten nicht benötigte und die Gemeindekasse zeitgleich für den Kassenvorgriff Zinseinnahmen erzielen konnte“, machte Bürgermeister Klein den positiven Aspekt dieser somit für alle Beteiligten sinnvollen Vorgehensweise deutlich. Um aber der Forderung der Gemeindeprüfungsanstalt zu entsprechen, beschloss der Gemeinderat bei zwei Enthaltungen, ein Fremddarlehen in Höhe von 600.000 Euro in Form eines Kommunaldarlehens zur Reduzierung des Finanzierungsfehlbetrags aufzunehmen. Der verbleibende Restbetrag von rund 16.400 Euro wird in die Vermögensplanung 2004 eingestellt.

 

Die Zustimmung des Gemeinderates (eine Gegenstimme) fand auch der Verwaltungsvorschlag, die allgemeine Rücklage des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung in Höhe von 159.011 Euro (der Betrag wurde dem Eigenbetrieb bei dessen Gründung aus dem Gemeindehaushalt zur Verfügung gestellt), wie bereits beim Stammkapital 1999 geschehen, zum 01.10.2003 in ein verzinsliches, aber tilgungsfreies Inneres Darlehen umzuwandeln.

 

Keine Konzessionsabgabe von der Wasserversorgung

 

Eine überzeugend klare Mehrheit (eine einzige Gegenstimme) im Gemeinderat war gegen die Einführung einer so genannten Konzessionsabgabe beim Eigenbetrieb Wasserversorgung.

Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte im Rahmen der letzten allgemeinen Finanzprüfung angeregt, dieses Thema zu überdenken und als Möglichkeit zur Verbesserung der Einnahmesituation im Verwaltungshaushalt in Betracht zu ziehen.

Ein eigens erstelltes Gutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Konzessionsabgabe (sie hätte der Gemeindekasse jährlich rund 40.800 Euro eingebracht) nur Sinn mache, wenn zugleich die Wassergebühr ab 01.01.2004 um 26,43 Prozent auf dann 1,10 Euro/cbm angehoben würde.

 

Die Sprecher aller Fraktionen legten Wert darauf, dass die Wasserversorgung als Pflichtaufgabe der Gemeinde weiterhin nicht auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtet ist und zur Haushaltskonsolidierung verstärkt nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht wird. Peter Schell (FDP) sprach sich dagegen dafür aus, die Wasserversorgung kostendeckend zu betreiben und den Wasserpreis auf einen „letztendlich realistischen Wert“ anzuheben.

 

Der Schlussbemerkung von Bürgermeister Walter Klein war zu entnehmen, dass der gemeindliche Haushalt die Einnahmen in Höhe der Konzessionsabgabe dringend benötigen würde. „Spätestens die Haushaltsplanberatungen für 2004 und die darüber hinaus, werden dies klar aufzeigen“.  

 

Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung geprüft

 

Ohne weitere Aussprache nahm der Gemeinderat das Ergebnis der allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 1998 bis 2001 durch die Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis.

 

Im Prüfungszeitraum waren die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gemeinde zufriedenstellend. Der Verwaltung wird im Prüfungsbericht attestiert, dass sie einen guten Gesamteindruck hinterlassen hat und die Aufgaben insgesamt ordnungsgemäß und sachegerecht erledigt worden sind.

 

Grundschulgebäude bald bezugsfertig

 

Die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Grundschulgebäudes der Schiller-Schule kann bald abgeschlossen werden. Die Grundschüler sollen das Gebäude schon im Anschluss an die Herbstferien beziehen können. Voraussichtlich am 21.11.2003 wird das Gebäude offiziell eingeweiht.

 

Vom Gemeinderat noch in Auftrag zu geben waren die Gewerke Nr. 15 bis 17 und die Schulmöblierung. Um die Maler- und Lackierungsarbeiten bewarben sich sechs Malerbetriebe. Berücksichtigt wurde ein Unternehmen aus Mannheim. Das Auftragsvolumen liegt bei rund 25.000 Euro.

 

An den Bodenbelagsarbeiten waren zehn Firmen interessiert. Das wirtschaftlichste Angebot gab eine Firma aus Hanhofen ab. Der Kostenaufwand liegt hier bei rund 23.000 Euro.

Die Fluchttreppenanlage wird eine Mannheimer Firma als wirtschaftlichster Bieter für einen Betrag von rund 25.000 Euro errichten. Der Auftrag für die Herstellung der Treppen und Podestgeländer geht an ein Ludwigshafener Unternehmen für 16.000 Euro. Wirtschaftlichster Bieter bei den Brandschutzelementen war eine Firma aus Appenweiher, die den Zuschlag für 18.500 Euro erhielt. Der Lieferauftrag für die Schulmöbel ging an ein Unternehmen aus Öhringen. Der Auftrag hat ein Volumen von 45.000 Euro. Die Pylonentafeln für die Klassenzimmer kommen aus Berlin. Es entstehen Kosten von rund 5.000 Euro.

 

Positiv aufgenommen wurde der von der Verwaltung gegebene Hinweis, dass alle Kostenansätze eingehalten wurden und sich der bisherige Gesamtkostenaufwand für das Grundschulgebäude innerhalb der Anschlagssummen bewegt.

 

Erste Vorplanungen für einen Geh- und Radweg entlang der L 556

 

Auf die letztjährige gemeinsame Initiative der Stadt Waghäusel und der Gemeinde Reilingen hat das Straßenbauamt jetzt die planerischen Voruntersuchungen für einen Geh- und Radweg entlang der Landesstraße 556 zwischen Kirrlach und Reilingen durchführen lassen. Es waren drei Varianten untersucht worden, die sich in der Länge und den Baukosten erheblich voneinander unterscheiden. Im Vorfeld eines noch zu beantragenden Scopingtermins, bei dem der Untersuchungsrahmen für eine notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung festzulegen sein wird, war von der Gemeinde eine Stellungnahme erwartet worden.

 

Für den Gemeinderat war die Argumentation zu Gunsten der auch vom Straßenbauamt favorisierten Planvariante 1 überzeugend. Angedacht ist, den Geh- und Radweg auf der Südostseite der L 556 mit einer Breite von 2,50 Meter anzulegen. Zur Minimierung der Kosten und des Waldeingriffs wurde vom Gemeinderat vorgeschlagen, die Breite auf das gesetzliche Mindestmaß von 2,25 Meter zurückzunehmen.

 

Sollte das Projekt tatsächlich Planungsreife erlangen und realisiert werden können, müsste das Land Baden-Württemberg dafür rund 555.000 Euro aufbringen.

 

Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Nachtwaid“ geändert

 

Einstimmig wurden die geänderten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Nachtwaid“ vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und können demnächst in Rechtskraft treten. Vorausgegangen war eine Bewertung der wenigen Anregungen beteiligter Träger öffentlicher Belange.

 

Ausgelöst worden war die Änderung durch den Beschluss des Gemeinderates, die Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Gewässerrandstreifens zu modifizieren und auf die Festsetzung eines privaten Schutzstreifens zu verzichten. Damit war es den betroffenen Grundstückseigentümern möglich, Ihr höhergelegenes Gelände durch eine Stützmauer abzusichern und eine Grundstückseinfriedigung zu errichten. Mit den jetzt geänderten örtlichen Bauvorschriften soll hierauf mit gestalterischen Vorgaben eingewirkt werden.

 

Bebauungsplanverfahren der Stadt Hockenheim

 

Lediglich zur Kenntnis zu nehmen waren die Inhalte eines dritten Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan 2. und 3. Gewann Biblis der Stadt Hockenheim. Planerische Belange der Gemeinde Reilingen waren hierdurch nicht berührt.

Weiterhin zwei verkaufsoffene Sonntage in Reilingen

 

An das Mitte des Jahres geänderte Ladenschlussgesetz anzupassen waren zwei Rechtsverordnungen der Gemeinde über verkaufsoffene Sonntage. Sie wurden jetzt zu einer Verordnung zusammengefasst. Es bleibt bei jährlich zwei verkaufsoffenen Sonntagen aus Anlass des Frühlingsfestes bzw. Kirchweihfestes. Die neugefasste Rechtsverordnung ist in der heutigen Amtsblattausgabe im Wortlaut veröffentlicht.

 

An die Verwaltung gerichtete Anfragen

 

Anfragen aus dem Besucherkreis und dem Gemeinderat befassten sich mit den Themen Lernmittelfreiheit für Reilinger Schüler in Hockenheimer Schulen, einem noch einzurichtenden behindertengerechten Zugang der Schiller-Schule und der Behebung von Schäden am Straßenbelag des Sandweges.

 

Zum Sitzungsende dankte der Bürgermeister allen Aktiven vor, auf und hinter der Bühne beim RNF-Gemeindewettbewerb. Dank einer vorbildlichen Gemeinschaftsleitung sei es gelungen, den vielen Menschen im Rhein-Neckar-Raum die Spargelgemeine so positiv darzustellen, dass Reilingen schließlich mit weitem Vorsprung zur Siegergemeinde erklärt werden konnte.