Öffentliche Gemeinderatssitzung am
19.01.2004
Haushaltsausgleich
im Jahr 2004 ohne Neuverschuldung möglich
Defizit im
Verwaltungshaushalt sinkt durch das „nur“ teilweise Vorziehen der 3. Stufe
der Steuerreform
Nach
der Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung Anfang Dezember vergangenen
Jahres und der öffentlichen Auslegung wurde nun der Haushaltsplan vom
Gemeinderat endgültig verabschiedet.
Hier
konnte Bürgermeister Walter Klein Erfreuliches berichten, was in Zusammenhang
mit der dritten Stufe der Steuerreform steht. Dadurch, dass sie „nur“
teilweise vorgezogen wurde, reduziert sich die Belastung für den Reilinger
Gemeindehaushalt für das Jahr 2004 von 308.000 Euro auf 161.000 Euro. Eine
umfassende Gemeindefinanzreform zur Entlastung der Kommunen sei jedoch nicht
beschlossen worden, stellte Klein fest. Allerdings sei die Gewerbesteuerumlage
von 118 % auf 84 % reduziert wird. Auf den Reilinger Gemeindehaushalt
umgerechnet bedeutet dies, dass die zu zahlende Gewerbesteuerumlage sich von
208.000 Euro auf 148.000 Euro reduziert.
Bürgermeister
Walter Klein machte weiter deutlich, dass diese Änderungen dazu führen, dass
die umgekehrte Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt
nicht mehr 713.000 Euro, sondern 506.000 Euro betrage. Die zur Finanzierung
dieser umgekehrte Zuführung benötigte Rücklagenentnahme im Vermögenshaushalt
reduziert sich somit von 879.000 Euro auf 672.000 Euro. Der aktuelle
Haushaltsplan umfasst insgesamt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 12.210.000
Euro, davon entfallen 10.686.000 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 1.524.000
Euro auf den Vermögenshaushalt.
Bei
einer Enthaltung stimmte das Ratsgremium für den Haushaltsplan. Gemeinderat
Dieter Rösch hatte seine Bedenken erneuert, dass die Zuschüsse für die Übernahme
der Kindergartenbeiträge für Zweitkinder gestrichen wurden. Gerade durch die
ganz leicht verbesserte Situation müsste eine Lösung zugunsten kinderreicher
Familien möglich sein, meinte Rösch. Bürgermeister Klein hielt dem entgegen,
dass der Gemeinderat mehrheitlich für ein Gesamtpaket von Einsparungen plädiert
habe. Andererseits sei man aber bei der Gemeinde stets ansprechbereit, wenn in
einem konkreten Härtefall Unterstützung vonnöten sei.
Zustimmung
gab der Gemeinderat am Montag auch zu den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
Erfreulich ist, dass die seit 01. Januar 2001 reduzierte Wassergebühr von 0,87
Euro/cbm weiterhin unverändert bleiben kann und sich auch bei der Abwassergebühr
von seither 1,79 Euro/cbm keine Veränderung ergeben wird.
Der
Erfolgsplan der Wasserversorgung sieht bei einer Höhe von 382.000 Euro einen
Jahresgewinn von 2.000 Euro vor. Der Vermögensplan hat ein Volumen von 282.000
Euro. Verschiedene Investitionsmaßnahmen machen eine Kreditaufnahme von 180.000
Euro notwendig.
Ein
weiterer Kredit in Höhe von 370.000 Euro ist im Vermögensplan der
Abwasserbeseitigung veranschlagt, der ein Gesamtvolumen von 693.000 Euro hat.
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung nennt 919.000 Euro an
Erträgen und Aufwendungen. Erwartet wird ein Jahresverlust von 5.000 € gegenüber
einem Jahresgewinn von 8.000 € im Vorjahr.
Ideen
für den künftigen Schulhof gemeinsam erarbeitet
Erste
Arbeiten werden ausgeschrieben
Ein
weiterer wichtiger Punkt der Tagesordnung war die Vorstellung der
Entwurfsplanungen für die Umgestaltung des Schulhofes der Schiller-Schule. Hier
hatte das Institut für Sport und Sportwissenschaft der Universität Karlsruhe
zunächst eine Befragung von Schülern durchgeführt. Anknüpfend an das
Ergebnis dieser Umfrage wurde eine Arbeitsgruppe
"Schulhofumgestaltung" gebildet. Hier arbeiteten Schülerinnen und Schüler,
Eltern und Lehrer, Ratsfraktionen und Verwaltung sowie der Freundeskreis
Schiller-Schuler und die Kultur- und Sportgemeinschaft mit. Diese rege
Arbeitsgruppe hatte es sich zur Aufgabe gemacht, die Bedürfnisse der Schüler
mit den vorhandenen architektonischen, rechtlichen und finanziellen
Gestaltungsspielräumen in Einklang zu bringen und ein realisierbares Maßnahmenkonzept
zu entwickeln. Das Planungsbüro für Umwelt, Städtebau und Architektur WSW und
Partner aus Kaiserslautern übernahm schließlich die konkrete Ausführungsplanung.
Zwei Varianten lagen jetzt dem Gemeinderat vor.
"Wir
sind hier mit der Planung einen ganz neuen Weg gegangen", meinte Bürgermeister
Walter Klein. Gemeinsam habe man überlegt und geplant und an allererster Stelle
seien zu Beginn die Schülerinnen und Schüler gestanden. Alle Teilnehmer der
Planungsgruppe lobten die gute und kooperative Zusammenarbeit. Die
Planungsgruppe habe nicht das Maximum gefordert, sondern nach dem
"Optimum" gesucht. Mit dem Schwung dieser Gruppe müsse man nun auch
an die Realisierung gehen.
Plan
zum Schulhofumbau 1024 (Planvervasser: Büro WSW, Kaiserslautern)
Bürgermeister
Klein erläuterte die Pläne, wobei schon vorab allen klar war, dass die so
genannte "zweite Version", eine etwas "abgespeckte" Form des
ursprünglichen Vorschlags, zum Zuge kommen sollte. Die Kosten belaufen sich
dabei auf rund 421.000 Euro.
Die
vorgestellte Planung beinhaltet viele Grünflächen, die einer intensiven Pflege
bedürften. Bürgermeister Klein hoffte, dass man in dieser Hinsicht eine
Kooperation mit der Schule schließen könne, so dass beispielsweise einzelnen
Klassen Patenschaften für bestimmte Bereiche übernehmen.
Auf
mehrere Anfragen hin konnte Bürgermeister Klein zusichern, dass der künftige
Schulhof auch nachmittags geöffnet sein wird. Das Ratsgremium stimmte schließlich
zu, die Tiefbauarbeiten, die Arbeiten für die Beleuchtung, die Pflasterung
sowie die Kletterwand auszuschreiben. Außerdem wurde das Planungsbüro
beauftragt, die Folgekosten für die Unterhaltung zu ermitteln.
Bebauungsplan "Viehtrieb I" als Satzung beschlossen
Der
Gemeinderat hatte am 06. Oktober 2003 beschlossen, den Bebauungsplan für das
Sondergebiet „Viehtrieb I“ zu ändern. Damit sollten die planungs- und
bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Möbellagerhalle im
nordöstlichen Grundstücksbereich geschaffen werden. Nachdem der Bebauungsplan
offen gelegen war, wurden die Änderungsvorschläge mit eingearbeitet und der
Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Keine Einwände gegen Bebauungsplan
Der Gemeinderat der
Stadt Walldorf hat am 17. Dezember 2002 die Aufstellung des Bebauungsplanes
„Einkaufsstandort Walldorf-Süd“ beschlossen. Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ansiedlung
von zwei Lebensmittelmärkten geschaffen werden. Die Lebensmittelversorgung an
diesem Standort sei sowohl für den bestehenden Siedlungsbereich als auch für
die Stadterweiterung Walldorf-Süd dringend erforderlich. Da die Belange der
Gemeinde Reilingen durch das Verfahren nicht berührt werden, stimmte der
Gemeinderat dem Bebauungsplan zu.
Abwassersatzung angepasst
Der Technische
Ausschuss hat am 18. September 2003 beschlossen, dass dem Stadtbauamt Hockenheim
die Zuständigkeit für Anträge auf Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlagen
übertragen wird.
Für eine effektive
Abwicklung der damit verbundenen Prüfung eines fachgerechten Anschlusses von
Grundstücksentwässerungsanlagen an das öffentliche Kanalnetz war eine
Anpassung der Abwassersatzung an die Satzung der Stadt Hockenheim notwendig. Gebühren
werden künftig ausschließlich durch die Stadt Hockenheim erhoben.
Neu ist auch, dass
zwei Abnahmen erfolgen. Neben der seitherigen Abnahme
vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage, muss jetzt der
Anschluss auch vor dem Verfüllen des Leitungsgrabens überprüft werden.
Dies soll helfen, mängelfreie Anschlüsse sicherzustellen.
Reinigung
des örtlichen Kanalnetzes 2004/2005 vergeben
Die Reinigung des örtlichen Kanalnetzes
in den Jahren 2004 und 2005 wurde öffentlich ausgeschrieben. Zum
Submissionstermin lagen elf Angebote mit einem Volumen von 45.797,38 Euro bis
111.041,-- Euro vor. Der Gemeinderat entschied sich für eine Bietergemeinschaft
aus Germersheim und Landau, die nach der Prüfung durch das Ing.-Büro Gerhard
Kuhn wirtschaftlichster Bieter war.
Der Auftrag beinhaltet die komplette
Reinigung des Kanalnetzes von insgesamt rund 29,2 km Länge. Die Leistungen
umfassen sowohl die Reinigung der Sammelkanäle (ohne Hausanschlussleitungen),
die Reinigung der Straßeneinläufe als auch die Entsorgung des bei der
Reinigung anfallenden Schlamms und Saugguts.
Europa-
und Kommunalwahlen am 13. Juni 2004
Die Wahlen der
Europaabgeordneten, Gemeinderäte und Kreisräte werden am 13. Juni diesen
Jahres stattfinden. Wie 1999 sind Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt
und wählbar.
Vom Gemeinderat
waren einige vorbereitende Entscheidungen zu treffen. Zum einen ging es um die
Besetzung des Gemeindewahlausschusses. Dessen Vorsitz übernimmt von Amts wegen
Bürgermeister Walter Klein, den stellvertretenden Vorsitz Bürgermeister-Stellvertreter
Richard Eichhorn. Der Gemeinderat wählte als Beisitzer in den
Gemeindewahlausschuss Willi Eichhorn und Fritz Schuppel, Stellvertreter sind Käte
Baumann und Richard Dorn. Schriftführer und Hilfskräfte stellen die
Verwaltung.
Die Gemeinde bildet
wieder insgesamt zehn allgemeine Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk.
Wahllokal ist das Hauptgebäude der Friedrich-von-Schiller-Schule.
Gewählt wird am
Sonntag, 13. Juni, von 8.00 bis 18.00 Uhr. Die Europawahl und die
Gemeinderatswahl werden am Wahlsonntag noch ausgezählt, das Ergebnis der
Kreistagswahl wird am Montag, 14. Juni ermittelt.
Für die Bildung
der zehn Wahlvorstände und einem Briefwahlvorstand ist der Bürgermeister zuständig,
der die Fraktionen dazu aufforderte, Vorschläge zur Besetzung an die Verwaltung
zu richten.
Die
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl für den Gemeinderat wird am Mittwoch, 07.
April, erfolgen. Frühester Termin für die Einrichtung von Wahlvorschlägen ist
demnach für den Gemeinderat der Donnerstag, 08. April. Wahlvorschläge für den
Gemeinderat sind bis spätestens Donnerstag, 29. April, 18.00 Uhr, möglich.
Bei der Wahl der Gemeinderäte richtet sich die Reihenfolge der
Wahlvorschläge der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen
nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe. Bei
der Gemeinderatswahl 2004 nehmen demnach Listenplatz 1 die CDU, Listenplatz 2
die FWV, Listenplatz 3 die SPD, Listenplatz 4 die FDP ein.
Festgelegt wurde
auch die auf der Grundlage der örtlichen Entschädigungssatzung zu gewährende
Vergütung für die eingesetzten Wahlhelfer. Ausgezahlt wird am Wahlsonntag, 13.
Juni, der Tageshöchstsatz von 50,-- Euro, am Montag, 14. Juni, nochmals 25,--
Euro. Daneben erhalten die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer einen stärkenden
Imbiss mit Getränken.
Verständigt hat
sich der Gemeinderat auch darauf, im amtlichen und redaktionellen Teil des
Amtsblattes „Reilinger Nachrichten“ eine Wahlwerbung auszuschließen. Sie
ist auf kostenpflichtige Inserate im Anzeigenteil beschränkt.
Aufleben lassen möchte
man auch die seit 1984 bestehende freiwillige Übereinkunft zwischen den örtlichen
Parteien und politischen Vereinigungen. Demnach stellt die Gemeinde an den
bekannten Standorten entsprechende Anschlagtafeln auf. Sie stehen den an der
Wahl beteiligten Parteien/Wählervereinigungen ab der ersten Märzwoche
kostenfrei zur Verfügung. Zulässig sind je Standort maximal zwei Plakate für
die Gemeinderatswahl, ein Plakat für die Kreistagswahl und ein Plakat für die
EU-Wahl. Weiterhin zulässig ist bei Wahlveranstaltungen eine Werbung mit max.
15 mobilen Plakatträgern im Ortsbereich. Ausgeschlossen bleibt eine Werbung im
Umfeld des Rathauses und im Bereich der drei Ortseingänge sowie grundsätzlich
im Außenbereich. Die Inanspruchnahme von Litfasssäulen ist nicht mehr
gestattet. Sie sind anderweitig verpachtet und insoweit nicht uneingeschränkt
benutzbar.
In und an dem Gebäude,
in dem sich Wahlräume befinden, also der Friedrich-von-Schiller-Schule, sowie
unmittelbar vor dem Zugang zum Schulgelände ist am Wahltag jede Beeinflussung
der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung
untersagt.
Nichtöffentlich
entschieden
Die
letzte nichtöffentliche Zusammenkunft des Gemeinderates war am 08. Dezember
2003. Dabei wurde der Gemeinderat über
den Baufortschritt der Sanierung des Grundschulgebäudes informiert. Außerdem
fand eine unvermutete Prüfung
der Gemeindekasse statt. Es
haben sich keine Beanstandungen ergeben. Der Gemeinderat stimmte zu, zwei
Mitglieder der Freiwillige Feuerwehr wegen ihrer 40jährigen Dienstzeit zu
Ehrenmitgliedern zu ernennen. Das Gremium beschloss ferner, eine neue
Heizungsanlage in das Gemeindewohnhaus Graf-Zeppelin-Str. 18 einbauen zu lassen.
Ein Antrag auf Zuschuss im Rahmen der Ortskernsanierung musste abgelehnt werden,
da das Sanierungsverfahren
mittlerweile abgeschlossen ist.
Bürgermeister
Klein gab bekannt, dass das
Innenministerium Baden-Württemberg die Verwaltungsvorschrift über die
Organisation des Polizeivollzugsdienstes geändert und damit die Beteiligungsmöglichkeiten
an organisatorischen Maßnahmen im Polizeibereich nachhaltig eingeschränkt hat.
War seither beispielsweise für die Schließung eines Polizeipostens das
Einvernehmen des kommunalen Verantwortungsträgers notwendig, reicht nunmehr ein
„Benehmen“ aus. Über die anstehenden strukturellen Veränderungen und die
geplanten Organisationsänderungen soll unsere Gemeinde im Verlauf des Monats
Januar 2004 unterrichtet werden.
Anfragen
Anfragen
aus dem Gemeinderat beschäftigten sich mit dem Fraktionswechsel von Gemeinderat
Karlheinz Kuppinger zur CDU und der Beschilderung am
neuen Kreisel L 599 / L 546.
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