Öffentliche Gemeinderatssitzung am
14.02.2005
Nur wenige
Tagesordnungspunkte beschäftigten den Gemeinderat in seiner zweiten öffentlichen
Sitzung in diesem Jahr. Schon nach rund 30 Minuten konnte Bürgermeister Walter
Klein den öffentlichen Sitzungsteil schließen, für den sich nur wenige Zuhörer
interessierten.
Haushaltsreste
gebildet
Im
Rahmen der Vorbereitungen der Jahresrechnung 2004 sollen Haushaltsreste gebildet
werden, die dann im nächsten Jahr ohne erneute Veranlagung zur Verfügung
stehen. Dabei handelt es sich um einen durchaus haushaltsüblichen Vorgang, wie
er zum Jahresauftakt gang und gäbe ist. Die Haushaltsausgabereste umfassen ein
Volumen von rund 2,1 Mio. Euro, wovon rund 1,6 Mio. Euro allein auf den
Unterabschnitt Feuerwehr entfallen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um
Investitionskosten für den derzeitigen Umbau des Feuerwehrgerätehauses und den
geplanten Ankauf eines neuen Löschfahrzeuges.
Die
veranschlagten Haushaltseinnahmereste von 374.000 Euro beschränken sich auf die
erwarteten Landeszuschüsse für Feuerwehr und Schulhof.
Die
Ratsmitglieder stimmen der Übertragung der Haushaltsreste ohne Gegenstimmen zu.
Die
zu bildenden Reste bei den budgetierten Bereichen Feuerwehr und Schiller-Schule
werden im Rahmen des Budgetabschlussberichtes dem Gemeinderat zusammen mit der
Jahresrechnung zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt.
Bebauungsplan
„Ortskern-Hauptstraße/Neugasse“ wird geändert
Einig
war sich der Gemeinderat ebenso, den Abgrenzungsbereich des Bebauungsplanes
„Ortskern-Hauptstraße/Neugasse“ um zwei weitere Grundstücke zu erweitern
und den Planungsauftrag dem Ing.-Büro Norbert Geissel zu übertragen, das
gleichzeitig als Sanierungsbetreuer für die Gemeinde tätig ist.
Erst
am 08. November vergangenen Jahres war vom Gemeinderat das neue Sanierungsgebiet
„Ortskern Reilingen II“ förmlich festgelegt worden.
Wie
Sanierungsbetreuer Norbert Geissel anschaulich darstellte, lassen sich die
Sanierungsziele mit Hilfe eines Bebauungsplanes oder auf der Grundlage des § 34
Baugesetzbuch erreichen. Im Bereich der Neugasse und Ziegelstraße seien
weitgehend homogene Baufenster anzutreffen, die überwiegend eine Beurteilung
der Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch zuließen. Die maximal möglich Bautiefe
orientiere sich am vorhandenen Gebäudebestand und werde in der Neugasse
zwischen 12 und 16 m, in der Ziegelstraße bei etwa 14 bis 18 m liegen. Die rückwärtigen
Gartenbereiche blieben dagegen für eine bauliche Nutzung tabu.
Allerdings
biete sich an, so Geissel, im Bereich der Scheunen Neugasse 5 und 7 zusätzliche
Neubaupotentiale zu schaffen und durch Bebauungsplan möglich zu machen.
Erschlossen werden könne dieses Areal über die rückwärtige Zufahrtsstraße
auf dem Hausgrundstück Hauptstraße 110.
Der
geplante Abgrenzungsbereich für den zu ändernden Bebauungsplan ergibt sich aus
der amtlichen Bekanntmachung der Amtsblattausgabe am 17. Februar 2005.
Veränderungssperre
um ein weiteres Jahr verlängert
Einstimmig
fiel die Ratsentscheidung aus, die am 14.04.2003 erlassene Veränderungssperre für
den Bebauungsplanbereich „Fröschau/Wörsch“, 2. Abschnitt um ein weiteres
Jahr zu verlängern.
Die
Veränderungssperre sichert die Durchsetzung der Planungsziele und damit den
reibungslosen Ablauf des Aufstellungsverfahrens für einen Bebauungsplan.
Die
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist mit ihrer
Bekanntmachung am 17. Februar 2005 in Kraft getreten.
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