Öffentliche Gemeinderatssitzung am 16.01.2006
Sparhaushalt in
finanziell schwieriger Zeit
Einstimmiges Ratsvotum für den Gemeindehaushalt 2006
Bei der
Verabschiedung der Haushaltssatzung während der öffentlichen Gemeinderatssitzung
im Bürgersaal des Rathauses am Montagabend wurde aber deutlich, dass das gesamte
Ratsgremium ohne Wenn und Aber hinter dem von Bürgermeister Walter Klein bereits
am 5. Dezember 2005 vorgestellten und zuvor gemeinsam beratenen Haushaltsplan
steht. Nachdem während der öffentlichen Auslegung der aktuellen Finanzzahlen
auch von den Einwohnern und Abgabepflichtigen keine Einwendungen gegen den
Entwurf vorgebracht worden waren, stimmten nun die Gemeinderäte ohne Ausnahme
dem umfangreichen, über 300 Seiten starken Zahlenwerk zu.
Der Haushaltsplan der Spargelgemeinde umfasst Einnahmen und Ausgaben von knapp
12,97 Millionen Euro, wovon auf den Verwaltungshaushalt etwas mehr als 10,7
Millionen Euro und auf den Vermögenshaushalt rund 2,25 Millionen Euro entfallen.
„Gegenüber den Ansätzen im Jahr 2005 verringert sich damit der
Verwaltungshaushalt um 824.000 Euro und der Vermögenshaushalt um 530.000 Euro“,
machte Bürgermeister den Sparwillen, aber auch die derzeitige Finanzlage
deutlich.
Diese ist geprägt von einem kalkulierten Defizit von 177.000 Euro im
Verwaltungshaushalt, das aus Mitteln des Vermögenshaushaltes ausgeglichen werden
muss. Und für diesen ist wiederum eine Kreditaufnahme von mehr als 1,1 Millionen
Euro vorgesehen, um die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen in
Reilingen sicherzustellen.
Ohne Widerspruch passierten im weiteren Verlauf der Sitzung auch die
Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
das Ratsgremium. So sieht der Erfolgsplan der Wasserversorgung Erträge und
Aufwendungen von jeweils 380.500 Euro vor, ein Jahresgewinn von 2.000 Euro ist
eingeplant. Im Jahr 2005 war noch ein Jahresverlust von 15.000 Euro zu erwarten.
Der Vermögensplan umfasst Einnahmen und Ausgaben von jeweils 444.000 Euro (2005:
273.000 Euro). Zur Durchführung der Investitionsvorhaben ist eine Kreditaufnahme
von 56.000 Euro notwendig.
Der Erfolgsplan der Abwasserbeseitigung weist Erträge und Aufwendungen von
947.000 Euro aus. Dabei ist ein Jahresverlust von 64.000 Euro eingeplant, der
zur Verringerung der vorhandenen Gewinnvorträge verwendet wird. Im Vermögensplan
sind Einnahmen und Ausgaben von 1,064 Millionen Euro (2005: 764.000 Euro)
vorgesehen. Hier ist zudem eine weitere Kreditaufnahme eingeplant, die sich auf
337.000 Euro belaufen wird.
Einstimmig erfolgte durch den Gemeinderat in seiner Funktion als
Gesellschafterversammlung zudem die Verabschiedung des Wirtschaftsplans der
Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft (KWG). Da den Erträgen von 342.000 Euro
Aufwendungen von 357.000 Euro gegenüberstehen, geht der Erfolgsplan für 2006 von
einem Jahresverlust in Höhe von 15.000 Euro aus. Die geplanten Umsatzerlöse aus
der Vermietung der Mietobjekte einschließlich dem Rathaus liegen bei 321.000
Euro gegenüber 288.000 Euro im Vorjahr. Die Zinsaufwendungen für die vorhandenen
Kredite sinken um 24.000 Euro auf 98.000 Euro. Da nach Darstellung von
Bürgermeister Klein bei der KWG auch im Jahr 2006 keine Investitionen geplant
seien, besteht der Vermögensplan auf der Einnahmenseite lediglich aus den
Abschreibungen mit 106.000 Euro und der Einstellung einer vorhandenen
Überdeckung aus Vorjahren mit 45.000 Euro. An Ausgaben fallen 136.000 Euro für
Tilgungsleistungen und die Verlustabdeckung aus dem Erfolgsplan mit 15.000 Euro
an. „Insgesamt kommt die KWG aus heutiger Sicht im Finanzplanungszeitraum bis
2009 ohne neue Kreditaufnahmen aus“, so der abschließende optimistische
KWG-Ausblick des Bürgermeisters.
Neue Bauflächen
im Ortskern
Zwei Bebauungsplanentwürfe zur weiteren Innenentwicklung gebilligt
Die bisher
bestehende Straßenstruktur im Quartier zwischen Schul-, Kirchen- und Alter
Friedhofstraße wird sich in gar nicht so ferner Zeit ebenso verändern wie im
Bereich Hauptstraße/Neugasse. Grund dafür sind zwei Bebauungsplanentwürfe, die
der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr jeweils einstimmig
billigte. Ziel der baulichen Neuordnung im Ortskern ist die Schaffung neuer
Bauplätze durch die Zulassung der rückwärtigen Bebauung im bisherigen Scheunen-
und Gartenbereich.
Während der Gemeinderatssitzung ging es nun darum, die auf erste
Entwurfsoffenlage eingegangenen Anregungen aus dem Kreis der durch die
Neuordnung betroffenen Bürger zu prüfen und abzuwägen.
Der beauftragte Planer Norbert Geissel hatte bereits im September 2004 dem
Ratsgremium ein städtebauliches Konzept vorgestellt, das in der Zwischenzeit
aufgrund der vorgebrachten Anregungen aus der Bürgerbeteiligung in Lage und
Größe des Erschließungsbereichs optimiert wurde. Bei der Vorstellung des nun
verbesserten Entwurfs machte Geissel den Ratsmitgliedern wie auch den Zuhörern
deutlich, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes (Beschränkung der
Zahl der Wohneinheiten, Bebauungsdichte und Kubaturen) eine homogene Bauweise im
Ortskern ermöglichen würden. Die Erschließungskonzeption orientiere sich an der
Ortskernsanierung I. Geplant sei eine eigenständige Erschließungsstraße mit
Wendemöglichkeit für Pkw und Lkw. Das Quartier werde zudem von Fuß- und Radwegen
abseits von Hauptverkehrsstraßen durchzogen. Ein eigens erstellter
Grünordnungsplan stelle sicher, dass sich die Neubauvorhaben in das dortige
Umfeld gut einfügen.
Während die Gemeinderäte diesem Vorschlag ohne weiteres folgen konnten, wollte
man am Ratstisch der Einstufung als allgemeines Wohngebiet so nicht zustimmen.
Dabei ging es vor allem um die in diesem Fall ausgeschlossene Möglichkeit der
Haltung von Kleinvieh. Da zum dörflichen Charakter der Gemeinde noch immer auch
die Haltung von Hühnern, Brieftauben oder anderen Kleintieren gehört, soll vor
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens noch einmal die Baugebietsart im Sinne
der Viehhaltung beraten und entschieden werden. Dem vorgelegten
Bebauungsplanentwurf für den Bereich Alte Friedhofstraße/Schulstraße wurde
letztendlich aber zugestimmt, um eine weitere einmonatige Planoffenlage mit
paralleler Beteiligung von betroffenen Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange durchführen zu können.
Ähnlich auch die Vorgehensweise beim Bebauungsplanvorentwurf für den Bereich
Ortskern-Hauptstraße/Neugasse. Konkret geht es darum, den Bebauungsplan zu
ändern, damit die rückwärtigen Grundstücksteile der Anwesen Neugasse 5 und 7
bebaut werden können. Das ausgewiesene Baufenster lässt in Anlehnung an den
vorhandenen Gebäudebestand eine zwei- bis dreigeschossige Bauweise zu. Von
Planer Norbert Geissel war zu erfahren, dass als Nutzungsart ein allgemeines
Wohngebiet festzusetzen ist, während der vordere, an der Neugasse liegende
Gebäudealtbestand einem Mischgebiet zuzuordnen sei. Die maximal zulässige
Gebäudehöhe im Erweiterungsbereich beträgt 11,50 m. Auf ausdrücklichen Wunsch
des Gemeinderates soll die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten auch in diesem
Planbereich begrenzt werden.
Erschließungsbeitragsrecht hat sich geändert
Neu erlassen hat
der Gemeinderat eine
Erschließungsbeitragsatzung.
Eine neue Erschließungsbeitragssatzung ist notwendig geworden, weil das Land
Baden-Württemberg, zehn Jahre nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz,
das Erschließungsbeitragsrecht mit Wirkung vom 01. Oktober 2005 in das
Kommunalabgabengesetz aufgenommen hat“, erklärte der Bürgermeister. „Damit
verlieren die bisher auf das Baugesetzbuch gestützten örtlichen
Erschließungsbeitragssatzungen für die Zukunft ihre Bedeutung und sind keine
Rechtsgrundlagen mehr für die nach dem 01. Oktober 2005 endgültig hergestellten
Erschließungsanlagen“. Bis auf Weiteres werde man aber das seitherige
Satzungsrecht nicht aufheben und auf die Fälle anwenden, wo eine Beitragsschuld
vor dem Stichtag entstanden sei.
Ergänzend gab Bürgermeister Klein einen Überblick zu den wesentlichsten
Veränderungen. Im Katalog der beitragsfähigen Aufwendungen werden sich demnach
wieder Kinderspielplätze finden. Die Möglichkeit zur getrennten Abrechnung nach
bestimmten Kostenarten für Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtungseinrichtungen ist
künftig nicht mehr gegeben. An Stelle der Erschließungseinheit tritt die
Abrechnungseinheit mit erweiterten Zusammenfassungsmöglichkeiten. Der bisherige
Mindest-Gemeindeanteil wird von 10 v.H. auf 5 v.H. der beitragsfähigen Kosten
abgesenkt. Schließlich muss jetzt der Kreis der erschlossenen Grundstücke bei
Sammelstraßen in einer so genannten Zuordnungssatzung separat geregelt werden.
Die einstimmig angenommene Erschließungsbeitragssatzung tritt zum 01. Februar
2006 in Kraft.
Gemeinde erwirbt
Marktgelände
Wie Bürgermeister
Walter Klein zum Sitzungsende mitteilte, sei es nach „zähen und langwierigen
Verhandlungen“ endlich gelungen, das Grundstück und das Gebäude des HL-Marktes
in der Hauptstraße 105 vom bisherigen Eigentümer zu erwerben. Der Gemeinderat
sei jetzt in der Lage, sich intensiv mit dem Ausbau und der Vergrößerung des
Lebensmittelmarktes zu beschäftigen. Als wichtigstes Ziel nannte Walter Klein
den Verbleib und Erhalt eines Einkaufsmarktes im Ortskern.
Anfragen der
Sitzungsbesucher und des Gemeinderates
Das Interesse der
Sitzungsbesucher galt vorwiegend dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes
Hauptstraße/Neugasse. Anwohner der südlich angrenzenden Gartenstraße zeigten
sich wenig erfreut über die Absicht, an ihr Gartengrundstück angrenzend eine
Erschließungsstraße akzeptieren zu müssen. Sie werden im Verlauf des
Planfeststellungsverfahrens die gesetzlich geregelten Möglichkeiten zur
Bürgerbeteiligung nutzen. Eine weitere Wortmeldung aus dem Publikum galt der
Verkehrssituation Ecke Wilhelm-/Brahmsstraße.
Anfragen aus dem Gemeinderat befassten sich mit der Schlussrechnung der
Bauvorhaben Feuerwehrgerätehaus und Bauhof-Lagerhalle. Gesprächsthema waren die
Werbeschilder eines örtlichen Möbelhauses, der Parkplatz des HL-Marktes und
schließlich ein Vorschlag, der Reilinger Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten,
eine Gemeindefahne mit dem obligatorischen Hasenwappen zu erwerben.
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