Öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. September 2007
Zuerst gab es Blumen vom Bürgermeister und Glückwünsche vom gesamten
Ratsgremium. "Wir wissen es zu schätzen, wie ernst Sie ihr Ehrenamt nehmen und
auch an ihrem Geburtstag bei der Gemeinderatssitzung mit dabei sind." betonte
Bürgermeister Klein bei seiner Grußadresse an die Geburtstagsjubilarin Sabine
Petzold.
Bebauungsplan „Fröschau/Wörsch, Teilbereich Wörschgasse“ kommt weiter voran
Den Auftakt der umfangreichen öffentlichen Tagesordnung bildete das
Bauleitplanverfahren für den Teilbereich Wörschgasse. Der Planentwurf hatte vom
01. bis 18. Juni zur Einsicht ausgelegen. Der Gemeinderat hatte die Aufgabe,
sich mit den fristgemäß vorgebrachten Anregungen auseinanderzusetzen und diese
gründlich abzuwägen. Ergänzende Fragen aus dem Gemeinderat beantwortete
Dipl.-Ing. Wolfgang Strey vom Planungsbüro WSW, Kaiserslautern.
Der Abwägungsprozess der vorwiegend redaktionellen Änderungswünsche verlief
durchweg einvernehmlich. Die überarbeitete Planfassung wird demnächst auf Dauer
eines Monats erneut zur Einsicht ausliegen, bevor ein formeller
Satzungsbeschluss möglich wird.
Kein Altenheim im Baugebiet Holzrott
Das Planfeststellungsverfahren für eine 2. Teiländerung des Bebauungsplanes für
das Neubaugebiet Reilinger Holzrott wird eingestellt. Diese Entscheidung traf
der Gemeinderat einstimmig. Damit wird auch der umstrittene Bau eines
Altenheimes in der Heinrich-Böll-Straße hinfällig.
Ein Investor hatte schon im vergangenen Jahr starkes Interesse am Erwerb eines
Areals von rund 2.200 qm angezeigt. Um dort ein dreigeschossiges Altenpflegeheim
mit 37 Einzel- und sechs Doppelzimmern errichten zu können, sollte der
maßgebliche Bebauungsplan geändert werden. Die frühzeitige Information der
Bevölkerung hatte für viel Aufregung gesorgt und stieß insbesondere bei den
dortigen Anwohnern auf wenig Verständnis.
Eine Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen war jetzt im Gemeinderat
nicht mehr notwendig, da der Investor auf eine Kaufoption für das Baugelände
verzichtet hat.
Planungen der Stadt Waghäusel
Zu befassen hatte sich der Gemeinderat mit zwei Planfeststellungsverfahren der
Stadt Waghäusel. Eines befasst sich mit der Nahversorgung bzw. dem Neubau eines
REWE- und Penny-Marktes. Ein zweites Verfahren mit der Bezeichnung „Untere
Lußhardt/Löcherjagen“ hat eine Harmonisierung der Planinhalte und Überführung in
einen Gesamtbebauungsplan zum Inhalt. Darüber hinaus soll das Angebot von
zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten begrenzt werden, um eine
Agglomeration im Nahbereich des Sondergebietes „Waghäuseler Straße“ zu
vermeiden.
Die planerischen Belange der Gemeinde Reilingen sah der Rat nicht berührt,
weshalb die gegebene Information der Nachbargemeinde lediglich zur Kenntnis zu
nehmen war.
FDP-Sprecher Jens Pflaum merkte bei dieser Gelegenheit an, dass im Gegensatz zu
der Reilinger Vorgehensweise ein privater Investor das Nahversorgungszentrum in
Waghäusel errichte und für die Planungen lediglich ein halbes Jahr beansprucht
wurde. Die suggerierten Schlussfolgerungen, die man zur Bauzeit und
Bauherrschaft ziehen kann, wollte SPD-Sprecher Dieter Rösch nicht
unwidersprochen lassen. Die Problematik in Reilingen sei anders gelagert. Dem
pflichtete auch Bürgermeister Walter Klein bei.
Teilregionalplan wird geändert
Auf Veranlassung der Stadt Heidelberg muss das Plankapitel für den Einzelhandel
des Teilregionalplanes Rhein-Neckar-Odenwald fortgeschrieben werden. Die Stadt
möchte im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd einen OBI-Heimwerker-, Bau- und
Gartenfachmarkt und einen Holzgroßhandel ansiedeln. Zur notwendigen Änderung des
Teilregionalplanes hatte die Gemeinde Reilingen Gelegenheit zur Stellungnahme.
Auch hier machte der Gemeinderat keine Einwände geltend.
Sanierungsverfahren befristet
Eine zum 01. Januar diesen Jahres wirksame Änderung des Baugesetzbuches war
Ursache für eine vom Gemeinderat formell zu beschließende Befristung des
Sanierungsverfahrens. Nach dieser gesetzlichen Bestimmung müssen Sanierungen
nach spätestens 15 Jahren abgeschlossen sein. Per Änderungssatzung legte daher
der Gemeinderat einstimmig fest, das Sanierungsverfahren für den Ortskernbereich
Reilingen II bis 17. November 2019 zu befristen. Die erlassene Satzung ist in
der heutigen Amtsblattausgabe im Wortlaut veröffentlicht.
Positive finanzielle Zwischenbilanz
Positives gab es aus dem Finanzzwischenbericht zu vermelden. Bürgermeister
Walter Klein resümierte, dass im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den
Vermögenshaushalt in Höhe von 134.000 Euro eingeplant wurde. Aus heutiger Sicht
ist anzunehmen, dass statt der vorgesehenen 134.000 Euro voraussichtlich knapp
770.000 Euro mehr, also gut 900.000 Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden
können.
Diese erfreuliche Entwicklung rührt von der wesentlich höheren Einnahmesumme an
Gewerbesteuer, dem höheren Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und den
höheren Finanzzuweisungen. Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird
logischerweise die Gewerbesteuerumlage höher ausfallen.
"Im Vermögenshaushalt sieht es zwar optisch nach einer Ergebnisverschlechterung
aus, dies liegt allerdings daran, dass wir Grundstücke erworben haben, die im
Haushaltsplan noch nicht veranschlagt waren", führte Bürgermeister Klein aus.
Darunter falle beispielsweise der Erwerb des Areals der Reilinger Schlossmühle.
Die Mehrausgaben im Bereich des Vermögenshaushaltes in Höhe von 387.500 Euro
können durch die Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen finanziert werden. Fest
stehe auf jeden Fall, so Bürgermeister Walter Klein, man müsse keine Kredite
aufnehmen.
Anschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt galt zwei Anschaffungen für die
Freiwillige Feuerwehr. Bürgermeister Walter Klein informierte darüber, dass der
bisherige Mannschaftstransportwagen aus dem Jahre 1984 stamme und zahlreiche
Korrosionsschäden aufweise. Außerdem mache die Fahrzeugelektrik Probleme. Die im
kommenden Januar fällige Hauptuntersuchung wäre sowieso "das Ende" dieses
Fahrzeuges.
Seitens Verwaltung und Feuerwehr hatte man Angebote eingeholt, die zwischen
30.000 und fast 60.000 Euro lagen. Der Rat stimmte der Anschaffung eines
Mannschaftstransportwagens auf Basis des Modells Mercedes-Benz Sprinter für
31.416,63 Euro zu. Der Zuschuss vom Rhein-Neckar-Kreis wird sich auf 8.850 Euro
belaufen.
Einig war man sich letztendlich auch bei zwei Stimmenthaltungen über die
Anschaffung einer Wärmebildkamera. Bisher musste eine solche Kamera von den
Wehren in Hockenheim oder Schwetzingen angefordert werden. Dies kostete viel
Zeit und gefährdet unter Umständen Menschenleben, so der Bürgermeister.
Die bei der Sitzung anwesenden Experten der Freiwilligen Feuerwehr informierten,
dass die Suchzeit nach Vermissten auf ein Drittel verringert werden könne, wenn
die Wehr, wie in solchen Fällen üblich, in stockdunkle Räume käme und nach
Personen suche. Außerdem könne man Glutnester und Brandnester etwa in
Zwischendecken finden und die Temperatur von Eisenträgern feststellen.
Die Wärmebildkamera wird knapp 18.000 Euro kosten, 5.000 schießt der
Rhein-Neckar-Kreis zu.
FDP-Sprecher Jens Pflaum fühlte sich unzureichend informiert, fragte nach
kostengünstigeren Alternativen und der Möglichkeit, Sponsoren für solche
Anschaffungen zu finden. Bürgermeister Klein meinte hierzu, dass die
hochwertigeren Geräte einfacher und sicherer in der Handhabung und wesentlich
robuster seien. Namens seiner Fraktion befürwortete Gemeinderat Dieter Rösch
(SPD) die beiden Investitionen, betonte aber auch, dass man die Ausstattung der
Wehr nun als optimal ansehe und bat "um Augenmaß bei weiteren Forderungen".
Gebührenverzeichnis angepasst
Für die Benutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus werden
Gebühren nach Maßgabe einer Sondernutzungssatzung fällig. Das Gremium folgte dem
Vorschlag der Verwaltung, das Gebührenverzeichnis geringfügig zu modifizieren.
Damit wird es möglich, die Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenraum durch
Stufen und Sockel oder ähnlichem durch Gebühren abzugelten. Wert legte der
Gemeinderat aber darauf, dass wünschenswerte Isolationsmaßnahmen an bestehenden
Gebäuden von den Sondernutzungsgebühren ausgenommen bleiben.
Neue Zuständigkeit für Gemeindeverwaltung
Das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz beschert den Gemeinden als
Ortspolizeibehörden eine umfassende Vollzugszuständigkeit für
Gewässerrandstreifen im Innenbereich. Eine derartige Rechtsverordnung besteht
für den Geländestreifen entlang dem Nachtwaidgraben. Sie musste daher vom
Gemeinderat der aktuellen Gesetzgebung angepasst werden. Ein aktualisierter
Verordnungsentwurf war bereits in der letzten Amtsblattausgabe im Wortlaut
veröffentlicht.
Weitere Spenden zum Kauf einer Großplastik
Der Gemeinderat hat schon seit einiger Zeit über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in öffentlicher Ratssitzung zu
entscheiden. Ohne Gegenstimme wurden mehrere Einzelspenden in Höhe von insgesamt
2.325 Euro angenommen, die für den Kauf einer Großplastik für die
Friedrich-von-Schiller-Schule bestimmt sind.
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