Öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. September 2007

 

Zuerst gab es Blumen vom Bürgermeister und Glückwünsche vom gesamten Ratsgremium. "Wir wissen es zu schätzen, wie ernst Sie ihr Ehrenamt nehmen und auch an ihrem Geburtstag bei der Gemeinderatssitzung mit dabei sind." betonte Bürgermeister Klein bei seiner Grußadresse an die Geburtstagsjubilarin Sabine Petzold.

Bebauungsplan „Fröschau/Wörsch, Teilbereich Wörschgasse“ kommt weiter voran

Den Auftakt der umfangreichen öffentlichen Tagesordnung bildete das Bauleitplanverfahren für den Teilbereich Wörschgasse. Der Planentwurf hatte vom 01. bis 18. Juni zur Einsicht ausgelegen. Der Gemeinderat hatte die Aufgabe, sich mit den fristgemäß vorgebrachten Anregungen auseinanderzusetzen und diese gründlich abzuwägen. Ergänzende Fragen aus dem Gemeinderat beantwortete Dipl.-Ing. Wolfgang Strey vom Planungsbüro WSW, Kaiserslautern.

Der Abwägungsprozess der vorwiegend redaktionellen Änderungswünsche verlief durchweg einvernehmlich. Die überarbeitete Planfassung wird demnächst auf Dauer eines Monats erneut zur Einsicht ausliegen, bevor ein formeller Satzungsbeschluss möglich wird.

Kein Altenheim im Baugebiet Holzrott

Das Planfeststellungsverfahren für eine 2. Teiländerung des Bebauungsplanes für das Neubaugebiet Reilinger Holzrott wird eingestellt. Diese Entscheidung traf der Gemeinderat einstimmig. Damit wird auch der umstrittene Bau eines Altenheimes in der Heinrich-Böll-Straße hinfällig.

Ein Investor hatte schon im vergangenen Jahr starkes Interesse am Erwerb eines Areals von rund 2.200 qm angezeigt. Um dort ein dreigeschossiges Altenpflegeheim mit 37 Einzel- und sechs Doppelzimmern errichten zu können, sollte der maßgebliche Bebauungsplan geändert werden. Die frühzeitige Information der Bevölkerung hatte für viel Aufregung gesorgt und stieß insbesondere bei den dortigen Anwohnern auf wenig Verständnis.

Eine Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen war jetzt im Gemeinderat nicht mehr notwendig, da der Investor auf eine Kaufoption für das Baugelände verzichtet hat.

Planungen der Stadt Waghäusel

Zu befassen hatte sich der Gemeinderat mit zwei Planfeststellungsverfahren der Stadt Waghäusel. Eines befasst sich mit der Nahversorgung bzw. dem Neubau eines REWE- und Penny-Marktes. Ein zweites Verfahren mit der Bezeichnung „Untere Lußhardt/Löcherjagen“ hat eine Harmonisierung der Planinhalte und Überführung in einen Gesamtbebauungsplan zum Inhalt. Darüber hinaus soll das Angebot von zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten begrenzt werden, um eine Agglomeration im Nahbereich des Sondergebietes „Waghäuseler Straße“ zu vermeiden.

Die planerischen Belange der Gemeinde Reilingen sah der Rat nicht berührt, weshalb die gegebene Information der Nachbargemeinde lediglich zur Kenntnis zu nehmen war.

FDP-Sprecher Jens Pflaum merkte bei dieser Gelegenheit an, dass im Gegensatz zu der Reilinger Vorgehensweise ein privater Investor das Nahversorgungszentrum in Waghäusel errichte und für die Planungen lediglich ein halbes Jahr beansprucht wurde. Die suggerierten Schlussfolgerungen, die man zur Bauzeit und Bauherrschaft ziehen kann, wollte SPD-Sprecher Dieter Rösch nicht unwidersprochen lassen. Die Problematik in Reilingen sei anders gelagert. Dem pflichtete auch Bürgermeister Walter Klein bei.

Teilregionalplan wird geändert

Auf Veranlassung der Stadt Heidelberg muss das Plankapitel für den Einzelhandel des Teilregionalplanes Rhein-Neckar-Odenwald fortgeschrieben werden. Die Stadt möchte im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd einen OBI-Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmarkt und einen Holzgroßhandel ansiedeln. Zur notwendigen Änderung des Teilregionalplanes hatte die Gemeinde Reilingen Gelegenheit zur Stellungnahme. Auch hier machte der Gemeinderat keine Einwände geltend.

Sanierungsverfahren befristet

Eine zum 01. Januar diesen Jahres wirksame Änderung des Baugesetzbuches war Ursache für eine vom Gemeinderat formell zu beschließende Befristung des Sanierungsverfahrens. Nach dieser gesetzlichen Bestimmung müssen Sanierungen nach spätestens 15 Jahren abgeschlossen sein. Per Änderungssatzung legte daher der Gemeinderat einstimmig fest, das Sanierungsverfahren für den Ortskernbereich Reilingen II bis 17. November 2019 zu befristen. Die erlassene Satzung ist in der heutigen Amtsblattausgabe im Wortlaut veröffentlicht.

Positive finanzielle Zwischenbilanz

Positives gab es aus dem Finanzzwischenbericht zu vermelden. Bürgermeister Walter Klein resümierte, dass im Verwaltungshaushalt eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 134.000 Euro eingeplant wurde. Aus heutiger Sicht ist anzunehmen, dass statt der vorgesehenen 134.000 Euro voraussichtlich knapp 770.000 Euro mehr, also gut 900.000 Euro dem Vermögenshaushalt zugeführt werden können.
Diese erfreuliche Entwicklung rührt von der wesentlich höheren Einnahmesumme an Gewerbesteuer, dem höheren Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und den höheren Finanzzuweisungen. Bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird logischerweise die Gewerbesteuerumlage höher ausfallen.
"Im Vermögenshaushalt sieht es zwar optisch nach einer Ergebnisverschlechterung aus, dies liegt allerdings daran, dass wir Grundstücke erworben haben, die im Haushaltsplan noch nicht veranschlagt waren", führte Bürgermeister Klein aus. Darunter falle beispielsweise der Erwerb des Areals der Reilinger Schlossmühle.
Die Mehrausgaben im Bereich des Vermögenshaushaltes in Höhe von 387.500 Euro können durch die Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen finanziert werden. Fest stehe auf jeden Fall, so Bürgermeister Walter Klein, man müsse keine Kredite aufnehmen.

Anschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt galt zwei Anschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr. Bürgermeister Walter Klein informierte darüber, dass der bisherige Mannschaftstransportwagen aus dem Jahre 1984 stamme und zahlreiche Korrosionsschäden aufweise. Außerdem mache die Fahrzeugelektrik Probleme. Die im kommenden Januar fällige Hauptuntersuchung wäre sowieso "das Ende" dieses Fahrzeuges.

Seitens Verwaltung und Feuerwehr hatte man Angebote eingeholt, die zwischen 30.000 und fast 60.000 Euro lagen. Der Rat stimmte der Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens auf Basis des Modells Mercedes-Benz Sprinter für 31.416,63 Euro zu. Der Zuschuss vom Rhein-Neckar-Kreis wird sich auf 8.850 Euro belaufen.

Einig war man sich letztendlich auch bei zwei Stimmenthaltungen über die Anschaffung einer Wärmebildkamera. Bisher musste eine solche Kamera von den Wehren in Hockenheim oder Schwetzingen angefordert werden. Dies kostete viel Zeit und gefährdet unter Umständen Menschenleben, so der Bürgermeister.

Die bei der Sitzung anwesenden Experten der Freiwilligen Feuerwehr informierten, dass die Suchzeit nach Vermissten auf ein Drittel verringert werden könne, wenn die Wehr, wie in solchen Fällen üblich, in stockdunkle Räume käme und nach Personen suche. Außerdem könne man Glutnester und Brandnester etwa in Zwischendecken finden und die Temperatur von Eisenträgern feststellen.
Die Wärmebildkamera wird knapp 18.000 Euro kosten, 5.000 schießt der Rhein-Neckar-Kreis zu.

FDP-Sprecher Jens Pflaum fühlte sich unzureichend informiert, fragte nach kostengünstigeren Alternativen und der Möglichkeit, Sponsoren für solche Anschaffungen zu finden. Bürgermeister Klein meinte hierzu, dass die hochwertigeren Geräte einfacher und sicherer in der Handhabung und wesentlich robuster seien. Namens seiner Fraktion befürwortete Gemeinderat Dieter Rösch (SPD) die beiden Investitionen, betonte aber auch, dass man die Ausstattung der Wehr nun als optimal ansehe und bat "um Augenmaß bei weiteren Forderungen".

Gebührenverzeichnis angepasst

Für die Benutzung öffentlicher Straßen über den Gemeingebrauch hinaus werden Gebühren nach Maßgabe einer Sondernutzungssatzung fällig. Das Gremium folgte dem Vorschlag der Verwaltung, das Gebührenverzeichnis geringfügig zu modifizieren. Damit wird es möglich, die Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenraum durch Stufen und Sockel oder ähnlichem durch Gebühren abzugelten. Wert legte der Gemeinderat aber darauf, dass wünschenswerte Isolationsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden von den Sondernutzungsgebühren ausgenommen bleiben.

Neue Zuständigkeit für Gemeindeverwaltung

Das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz beschert den Gemeinden als Ortspolizeibehörden eine umfassende Vollzugszuständigkeit für Gewässerrandstreifen im Innenbereich. Eine derartige Rechtsverordnung besteht für den Geländestreifen entlang dem Nachtwaidgraben. Sie musste daher vom Gemeinderat der aktuellen Gesetzgebung angepasst werden. Ein aktualisierter Verordnungsentwurf war bereits in der letzten Amtsblattausgabe im Wortlaut veröffentlicht.

Weitere Spenden zum Kauf einer Großplastik

Der Gemeinderat hat schon seit einiger Zeit über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in öffentlicher Ratssitzung zu entscheiden. Ohne Gegenstimme wurden mehrere Einzelspenden in Höhe von insgesamt 2.325 Euro angenommen, die für den Kauf einer Großplastik für die Friedrich-von-Schiller-Schule bestimmt sind.